Fahrradbeleuchtung ist wichtig. Vor allem im Winter, denn ab Oktober wird es wieder schneller dunkel. Und auch morgens müssen wir länger darauf warten, dass die Sonne aufgeht. Gerade in der nasskalten Jahreszeit ist es deswegen unabdingbar, dass alle anderen Verkehrsteilnehmern dich im Stadtverkehr immer sehen können. Noch bedeutender ist aber, dass die Beleuchtung am Fahrrad verpflichtend ist: „Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.“ (§ 67 StVZO) Was genau das bedeutet und worauf du bei der Beleuchtung bei Fahrrädern noch achten musst, das erklären wir dir in diesem Beitrag.

Vorgaben der StVZO zur Fahrradbeleuchtung

In § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist genau geregelt, wie die Beleuchtung bei Fahrrädern aussehen muss. Nur mit einer ordnungsgemäßen Fahrradbeleuchtung darfst du dein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

Infografik zur Fahrradbeleuchtung
Beleuchtung am Fahrrad
  • Aktive Beleuchtung (Licht)

Die aktive Beleuchtung besteht aus einem Frontscheinwerfer und einem Rücklicht. An jedem Fahrrad muss vorne mindestens ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht installiert werden. Dieser muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Die Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit einer Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht ausgerüstet sein. Außerdem ist am Heck des Fahrrads eine Schlussleuchte mit rotem Licht zu montieren. Das Rücklicht darf zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion ausgestattet sein.

  • Passive Beleuchtung (Reflektoren)

Zur passiven Fahrradbeleuchtung zählen alle Reflektoren an einem Fahrrad. Um vollständig zu sein, müssen mindestens 10 Rückstrahler an einem Fahrrad angebracht sein. Dazu gehören ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler hinten. Der rote Rückstrahler darf dabei in das Rücklicht integriert sein. Ein separater roter Rückstrahler ist nicht mehr verpflichtend. An den Pedalen müssen jeweils zwei gelbe Reflektoren (einer nach vorne und einer nach hinten) befestigt sein. Bei den Laufrädern ist außerdem ein durchgehender, reflektierender Streifen vorgeschrieben. Dieser muss entweder von jeweils zwei gelben, gegenüberliegenden Reflektoren (Katzenaugen) ergänzt werden. Oder du benutzt sog. Speichenhülsen, welche an jeder einzelnen Speiche befestigt sind.

Zulassung der Fahrradbeleuchtung

Logo: StVZO-Zulassung

Beim Kauf der einzelnen Beleuchtungskomponenten musst du darauf achten, dass diese auch vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sind. Die Zulassung erkennst du an einer Prüfnummer und an der Wellenlinie. Werden Lichter und Leuchtmittel mit „StVZO-zugelassen” beworben, sollten diese Qualitätsmerkmale in jedem Fall vorhanden sein. Findest du keine Prüfnummer auf der Verpackung, solltest du dieses Produkt besser nicht kaufen.


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Arten der Energiequellen

Neben Dynamos sind seit der Gesetzesänderung Mitte 2017 auch batterie- und akkubetriebene Fahrradlichter zugelassen. Der Vorteil bei Dynamos ist offensichtlich: man hat sie immer dabei, da diese fest am Fahrrad verbaut sind. Der Nabendynamo ist heutzutage der Standard. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem Seitenläuferdynamo, ist dieser deutlich leiser und liefert auch bei Nässe zuverlässig Strom für deine Fahrradlichter.

Entscheidest du dich für Batterie- bzw. akkubetriebene Fahrradbeleuchtung, musst du diese nicht dauerhaft am Fahrrad anbringen. Allerdings musst du bei Einbruch der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen in der Lage sein, die Lichter anzubringen. Deshalb empfiehlt es sich, die Lampen für alle Fälle immer im Rucksack oder in der Fahrradtasche zu haben.

Zusätzliche Beleuchtung

Fahrradbeleuchtung ergänzt durch auffällige Kleidung
Auffällige Bekleidung erhöht die Sichtbarkeit

Um dich noch sichtbarer zu machen, kannst du noch einige weitere Maßnahmen treffen. Am Fahrrad sind Blinker als Fahrtrichtungsanzeige erlaubt. Diese unterliegen wie die Front und Rückstrahler den Bestimmungen des Kraftfahrtbundesamts. Für den Fahrer gibt es von den führenden Herstellern für Fahrradhelme z. B. Helme mit einem integrierten Rücklicht. Diese Helmlichter ersetzen aber in keiner Weise die Beleuchtung direkt am Fahrrad. Auch Leuchtwesten oder reflektierende Kleidung sind ein guter Weg, deine Sichtbarkeit im nächtlichen Straßenverkehr zu erhöhen.

Was nicht erlaubt ist

Es gibt natürlich auch Vorrichtungen, die du nicht an einem verkehrssicheren Fahrrad anbringen darfst. Dazu zählen unter anderem Lichter, die während der Fahrt blinken. Das gilt jedoch nur für die Lampen, die am Fahrrad montiert sind. Leuchtmittel, die am Körper getragen werden, dürfen im Gegensatz dazu blinken.

Fahrradbeleuchtung am Anhänger

Für Fahrradanhänger sind in der StVZO im §67a folgende Vorschriften festgelegt:

Infografik - Fahrradbeleuchtung für Anhänger
Beleuchtung an einem Fahrradhänger

Auch ein Fahrradanhänger muss beleuchtet werden. Wie die Beleuchtung am Anhänger angebracht werden muss, wird im § 67a der StVZO geregelt. Demnach musst du an einem Fahrradanhänger zwei nach vorne ausgerichtete Rückstrahler anbringen. Ist der Anhänger breiter als 1 Meter, ist zusätzlich eine nach vorne wirkende Leuchte für weißes Licht notwendig. Eine Schlussleuchte für rotes Licht ist verpflichtend, wenn das Rücklicht des Fahrrads zu mehr als 50 % verdeckt wird oder wenn der Anhänger mehr als 60 cm breit ist. Außerdem sind zwei rote Reflektoren bei jedem Anhänger Pflicht. Für die Räder des Anhängers gilt das gleiche wie für die Laufräder des Fahrrads.

Bußgeld fürs Fahrradfahren ohne Licht

Wer ohne Licht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wenn du ohne Licht bzw. mit defektem Licht von der Polizei angehalten wirst, dann kostet das 20 Euro. Gefährdest du dabei andere Verkehrsteilnehmer, sind 25 Euro veranschlagt. Bei einem Unfall oder bei Sachbeschädigung musst du mit 35 Euro rechnen.

Lass es also nicht darauf ankommen und pack deine Lichter zur Sicherheit immer in deine Tasche. Oder du installierst gleich einen Nabendynamo, denn dann hast du dein Licht immer dabei.

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